Sachkundenachweis Scheckkarte
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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Neue Termine für Fortbildungsveranstaltungen

16.11.2021 | Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.

Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem anliegenden Anmeldeformular an.

 

Termine

Samstag, 06.11.2021, von 10:00 bis 15:00 Uhr, Gasthaus Goldener Hirsch, Ipsheim

Samstag, 20.11.2021, von 10:00 bis 15:00 Uhr, Gasthaus Kohlenmühle, Neustadt a.d.Aisch

Samstag, 27.11.2021, von 10:00 bis 15:00 Uhr, Gasthaus Zum Stern, Gollhofen

Donnerstag, 02.12.2021, von 19:00 bis 23:00 Uhr, Gasthaus Zur Traube, Ziegenbach

Mittwoch, 08.12.2021, von 19:00 bis 23:00 Uhr, Gasthaus Zenntaler Hof, Adelsdorf

Samstag, 11.12.2021, von 10:00 bis 15:00 Uhr, ONLINE