Pressegespräch mit Direktkandidaten zur "Düngeverordnung und Grundwasser" KV NEA-BW am 08.09.2023
© BBV NEA
v.l.n.r.: Harry Scheuenstuhl, Roland Rösler (Wasserwirtschaftsamt Ansbach), André Höftmann, Gabi Schmidt, Bernd Riedel (BBV-Ortsobmann), Jürgen Dierauff (BBV-Kreisobmann), Tristan Billmann, Anni Benedikt und Jürgen Seufferlein

Pressegespräch "Düngeverordnung und Grundwasser"

Eine Grundwassermessstelle war Treffpunkt für das Gespräch mit Direktkandidaten zur Landtagswahl

12.09.2023 | Die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung und die daraus resultierende Ausweisung von roten Gebieten haben für die Landwirte besondere Auflagen bei der Düngung und Bewirtschaftung ihrer Felder und Wiesen zur Folge.

Die Grundlage für die Ausweisung liefern Grundwassermessstellen, bei denen zumindest fraglich ist, inwieweit diese durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinflusst werden. Von derartigen Messstellen ausgehend werden wiederum landwirtschaftliche Flächen als rotes Gebiet eingestuft, deren Bewirtschaftung mit Sicherheit keinen Einfluss auf die Messstelle haben können.

Diese Situation sowie die daraus resultierenden Folgen und Auswirkungen wurden in einem gemeinsamen Pressetermin mit Mitgliedern der BBV-Kreisvorstandschaft, Vertretern der Interessengemeinschaft Rote Gebiete, Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes sowie Direktkandidaten zur anstehenden Landtagswahl in Bayern an der Grundwassermessstelle Weimersheim bei einem Pressetermin am 08. September 2023 aufgezeigt.