Rehkitz
© BBV

Rehkitzrettung bei der Mahd: Bambi in Gefahr, doch Willi kann helfen!

Jedes Jahr in der Zeit von Mai bis Juli legt die Rehgeiß ihr Kitz in die Wiesen.

27.06.2024 | Bei der Mahd ist in diesem Zeitraum deshalb höchste Obacht geboten. Durch den Einsatz von Wärmebildkameras an Drohnen (zugegeben keine männlichen Honigbienen) können mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Kitze frühzeitig erkannt werden, um ihr Leben zu retten!

Die Landwirte sind in der Pflicht, denn nach dem Verursacherprinzip sind sie für das Absuchen des zu mähenden Landes verantwortlich. Um der Verantwortung nachzukommen, wurde die sogenannte Mäh-Knigge entwickelt. Zu deren Einhaltung wird dringend geraten, da sich laut der Rechtsprechung danach der Sorgfältigkeitsmaßstab richtet. Im Falle des Unterlassens der Vorsorgemaßnahmen kann schnell eine vorsätzliche Straftat angenommen werden, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe angedroht ist.


Als effizienteste Vorsorgemethode hat sich der Einsatz einer Drohne mit Wärmebildkamera herausgestellt. Die Wahrscheinlichkeit, ein Kitz zu erkennen, liegt bei beachtlichen 90 %. Dabei sollte das Abliegen des Feldes in den frühen Morgenstunden sehr kurz vor der Mahd erfolgen, da die Temperaturunterschiede für die Kamera nur in den kühleren Morgenstunden ersichtlich sind.
Mittlerweile gibt es genügend Jäger und Andere, die eine solche Drohne besitzen und sie dazu bereitstellen. Fragen Sie in ihrem Umfeld nach!


Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten zur Vermeidung des Mähtodes. So können Vergrämungsmethoden wie das Begehen der Fläche, gegebenenfalls mit geeignetem Hund, oder Wildscheuchen bis zu 2 Tage vor der Mahd durchgeführt werden. Darüber hinaus können während der Mahd akustische Wildretter am Mähwerk im Einsatz sein und es können die Vorbeete bereits im Voraus angemäht werden.


Auch der Schnittzeitpunkt spielt eine wichtige Rolle. Es sollte entweder ein möglichst früher Zeitpunkt gewählt und der Bestand dann niedrig gehalten oder ein möglichst später Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Brutzeiten gewählt werden.
Zudem sollte stets unter Beachtung der Fluchtrichtung von innen nach außen gemäht werden. Dabei der dringliche Hinweis, dass das Mähen von außen nach innen bei einer Fläche von mehr als 1 Ha gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 5 Bayerisches Naturschutzgesetz verboten ist!


Ein kurzes Fixieren außerhalb der Wiese bzw. ein Umbetten bei noch nicht mobilen Kitzen reicht in der Regel aus. Fassen Sie das Kitz aber bitte nicht direkt an, da sonst die Gefahr besteht, dass das Kitz von der Mutter nicht mehr angenommen wird.


Falls es dennoch zu einem Mähunfall kommen sollte, sind die Mäharbeiten einzustellen und die Verletzungen des Kitzes zu untersuchen. Holen Sie dafür einen Jäger, die Polizei oder einen Tierarzt hinzu!


Halten Sie die Vorgaben der Mäh-Knigge ein und Sie sind auf der sicheren Seite.
Zum Abruf der Mäh-Knigge folgender Link: https://www.lfl.bayern.de/maehknigge