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Stoffstrombilanz-Verordnung
Volles Haus bei der Informations-Veranstaltung
03.07.2018 | Im Hinblick auf die Stoffstrombilanz-Verordnung fand am 26. Juni 2018 eine sehr gut besuchte Informationsveranstaltung in Sugenheim statt.
Ziel dieser Veranstaltung war die Klärung verschiedenster Fragestellungen, auch hinsichtlich zahlreicher Anfragen, ob der landwirtschaftliche Betrieb eine Stoffstrombilanz erstellen muss oder ob er von der Verpflichtung befreit ist.
Zusammen mit der BBV-Steuerberatung wurde über die Thematik der Stoffstrombilanz-Verordnung informiert und die praktische Umsetzung angesprochen.
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91413 Neustadt a.d. Aisch
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Termine nach telefonischer Vereinbarung
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