© M.Mayer
Verschiebung der Frist für das Walzverbot auf Grünland (außer Wiesenbrütergebiete)
Walzverbot in Mittelfranken auf den 01. April 2022 verschoben!
22.03.2022 | Nach dem 15. März ist es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten, Grünlandflächen zu walzen.
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