Düngeverordnung
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BBV erreicht Sonderregelung bei Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung 

Mindererträge müssen nicht im Nährstoffvergleich 2018 angegeben werden  

14.08.2018 | Die Trockenheit in diesem Jahr führt in vielen Teilen Bayerns zu massiven Ernteeinbußen.

Auch in Hinblick auf die neue Düngeverordnung mit den verschärften Vorgaben im Nährstoffvergleich sind die gravierenden Mindererträge problematisch für die Landwirte. Einer aktuellen Information der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zufolge müssen die durch die Trockenheit bedingten Mindererträge nicht im Nährstoffvergleich für 2018 angegeben werden. Der Bayerische Bauernverband begrüßt diese Sonderregelung als ersten Schritt in die richtige Richtung, die strengen Auflagen der neuen Düngeverordnung an die aktuelle Ausnahmesituation aufgrund der Dürre und der Ernteausfälle anzupassen. 

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