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BBV Musterklageverfahren erfolgreich
Erste Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs liegt vor
08.09.2020 | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 24. August 2020, Aktenzeichen 13a CS 20.1304, festgestellt, dass die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Festlegung roter Gebiete in Bayern am 18. Januar 2019 im Bayerischen Staatsanzeiger nicht wirksam war.
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