Kühe auf Obstwiese in Bayern
© BBV

Blauzungenkrankheit

Stadtgebiet Nürnberg ist Sperrgebiet

27.02.2019 | Blauzungenkrankheit unverzüglich beim Staatlichen Veterinäramt melden!

Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt nun auch das Stadtgebiet Nürnberg im Sperrgebiet.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren.

 

Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim

Staatlichen Veterinäramt der Stadt Nürnberg, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, Tel.-Nr. 0911 2315318, Tel.-Nr. 0911 2316292, oder unter https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/veterinaeramt.htm

melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter ebenfalls mitteilen. Generell ist der Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich.