Gesetzliche Rentenversicherung
Hinzuverdienstgrenzen ab 2023 dauerhaft erhöht?!
Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett beschlossen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurde wegen der Corona-Pandemie die jährliche Hinzuverdienstgrenze von ursprünglich 6.300 € auf rund 46.000 € erhöht. Ohne eine entsprechende Anschlussregelung wäre die Grenze ab 2023 wieder auf 6.300 € gefallen.
Jetzt soll die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten ab 2023 ganz abgeschafft werden. Man hofft, damit den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten und mehr Menschen in der Beschäftigung zu halten.
Auch für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sollen die zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten erweitert und dynamisiert werden. Nach dem Gesetzesentwurf läge die jährliche Verdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bei 3/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße (=17.272,50 € wenn man die Bezugsgröße von 2022 ansetzt) und bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei 6/8 der 14fachen monatlichen Bezugsgröße (=34.545 € mit der Bezugsgröße von 2022).
Der Gesetzentwurf enthält bisher nur Änderungen im Rentenrecht der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Der Berufsstand setzt sich jedoch dafür ein, dass die Regelungen im Sinne einer Gleichbehandlung auch auf die Landwirtschaftliche Alterssicherung (LAK) übertragen werden.
Wir halten Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin auf dem Laufenden.
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