Gewässerrandstreifen
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Gewässerrandstreifen jetzt überprüfen

Geplante Gebietskulissen jetzt einsehbar - Unsicherheit in iBALIS

14.11.2019 | Seit Ende letzter Woche können Landwirte über iBALIS die geplante Gebietskulisse der gesetzlichen Gewässerrandstreifen einsehen.
Der Bauernverband wurde über diese Kartenveröffentlichung vorab nicht von den zuständigen Ministerien informiert.

Um die Karten einsehen zu können, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Bei iBALIS ( http.//www.agrarfoerderung.bayern.de ) mit der Betriebsnummer und der        PIN anmelden.
2. Auf „Feldstückskarte“ klicken
3. Unter „Legende“ auf das Bleistiftsymbol „Ebenenauswahl öffnen“ klicken
4. Im Fenster, das sich öffnet, „Ebene hinzufügen“ anklicken
5. Unter der Rubrik „Gebietskulissen“ auf „Fließgewässer (VB)“ bzw. Seen (VB) klicken          und speichern.
6. Man bekommt dann die „Fließgewässer (VB)“ bzw. „Seen (VB)“ angezeigt, wenn in der      Legende der entsprechende Haken gesetzt ist.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage: 2019-11-12 Beschreibung Kartenauswahl und Gebietskategorien in iBalis

 

Aktuell wurde in iBalis der Layer Fließgewässer freigeschalten. Es wird eine blaue Linie für relevante Gewässer angezeigt an denen Gewässerrandstreifen zum Tragen kommen sollen. Die eigentlichen Gewässerrandstreifen sind damit noch NICHT festgelegt. Sollten Sie die Einbeziehung eines Gewässers NICHT nachvollziehen können, nehmen Sie bitte umgehend mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Kontakt auf.

Bitte informieren Sie auch uns über etwaige Unstimmigkeiten (z.B. mittels Bildschirmausdrucken, Luftbildern, Flurnummern etc.). Bei Fragen, wie es sich bei KULAP-/VNP-Vertragsmaßnahmen in Bezug auf den gesetzlichen Gewässerrandstreifen verhält, geben die Landwirtschaftsämter Auskunft.

Die Breite von mindestens 5 Metern von der Uferlinie (Artikel 16, Absatz 1, Satz 1, Nr. 3 BayNatG) bedeutet: Linie des Mittelwasserstandes. Bei Flächen, die dem Freistaat Bayern gehören, sind vom Bayerischen Landtag 10 m Gewässerrandstreifen an Gewässern 1. und 2. Ordnung beschlossen worden. Dort wird bei ausgeprägter Böschungsoberkante selbige als Bezugspunkt genommen.

Der vom Bayerischen Landtag am 18. Juli 2019 beschlossene Gesetzestext besagt, dass auf 5 m Breite zur Uferlinie eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten ist.

Die Abstandsregelungen hinsichtlich Düngeverordnung und Pflanzenschutzauflagen kennen Sie aus der bisherigen Anwendungspraxis.

Grundeigentümern empfehlen wir, die Bemessung des gesetzlichen Gewässerrandstreifens beim Bezugspunkt Mittelwasserstand als Uferlinie stehen zu lassen, wie es der Umsetzung des Gesetzes entspricht. Die Behörden vor Ort werden die Grundeigentümer im Einzelfall fragen, ob er freiwillig auch die Böschungsoberkante für den gesetzlichen Gewässerrandstreifen akzeptieren möchte. Die Entscheidung sollte sich jeder Grundeigentümer gut überlegen.

Mit dem Bezugspunkt Mittelwasserstand als Uferlinie wird die Betroffenheit beim Eigentum verringert, so dass im Durchschnitt rund ein Fünftel weniger Fläche mit der gesetzlichen Auflage belegt wird.

Detailinformationen und Hilfe finden Sie für Ihre Überprüfung in diesen beiden Anlagen:
2019-11-12 BBV Mfr Gewässerrandstreifen überprüfen
2019-10-31 Erläuterungen auf iBalis

 

Gewässerrandstreifen: BBV distanziert sich von fehlerhafter Kulisse

Ministerium gibt Fehler zu, BBV-Musterbrief für Einwand bei Wasserwirtschaftsamt

https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/gewaesserrandstreifen-bbv-distanziert-sich-von-fehlerhafter-kulisse

 

MUSTERBRIEF siehe unten!