Neue Tarifverträge in der Land- und Forstwirtschaft sowie für deren Auszubildende
Arbeitgeberverband und Arbeitnehmer einigten sich
In diesem neuen gemeinsamen Tarifvertrag der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sind die bisherigen Tarifverträge für Landarbeiter, Angestellte, Melker und der privaten reinen Forstbetriebe mit integriert.
Die neue Tarifentgelttabelle gilt somit ab dem 1. Mai 2018 und wird in einzelnen Schritten zum 1. Januar 2019 linear um 2,5 % und ab dem 1. Januar 2020 nochmals um 1,5 % erhöht.
Der neue Tarifvertrag kann frühestens zum 30. Juni 2020 gekündigt werden.
Mit der Zusammenfassung der einzelnen Tarifverträge für Landarbeiter, Angestellte, Melker usw. wurde auch der Rahmentarifvertrag für diese einzelnen Bereiche neu gestaltet und umfasst nunmehr auch die Saisonarbeitskräfte.
Die einzelnen Tätigkeiten werden in insgesamt 11 Lohngruppen unterschieden. Die Lohngruppen richten sich nach Ausbildung, Fähigkeit und Tätigkeit im Betrieb.
Nachdem der Tarifvertrag Allgemeinverbindlichkeit hat, haben sich alle Betriebe an den neuen Tarifvertrag zu halten und sich danach zu richten. Selbstverständlich kann jeder Arbeitgeber seine Arbeitnehmer übertariflich entlohnen.
BBV-Geschäftsstellen
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