Arif Tasdelen
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Aktuelle Positionen und Forderungen des BBV und DBV

Notfallplan Gas

Arif Tasdelen zu Besuch im Knoblauchsland

07.04.2022 | Unverzüglicher Änderungsbedarf

Notfallplan Gas - Versorgungssicherheit für Gemüsebaubetriebe in Mittelfranken sicherstellen

Frühwarnstufe Notfallplan Gas:
Am 30. März 2022 hat BM Robert Habeck die Frühwarnstufe des Notfallplanes Gas ausgerufen. Es gibt hier drei Stufen: 1. Frühwarnstufe, 2. Alarmstufe, 3. Notfallstufe. Zwar bedeutet das derzeit nur das Monitoring entlang der Verordnung (SoS-VO), allerdings löst diese bereits größte Sorge bei den Sonderkulturbetrieben im Knoblauchsland und angrenzenden Betrieben in Mittelfranken aus.

Gemäß Notfallplan Gas gehört die Landwirtschaft und damit auch der Gartenbau zu den geschützten Bereichen, den sog. "Geschützten Kunden". Allerdings nur bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh. Damit wären vor allem unsere energie-intensiven Unterglasbetriebe nicht mehr geschützt, weil der Verbrauch deutlich höher ist. So benötigt ein durchschnittlicher Tomatenproduzent etwa 9,5 Mio. kWh/a, um seine Gewächshausflächen zu beheizen. Heizenergie ist für unsere Pflanzenkulturen die Basis für jeglichen Kulturerfolg.

Im Sinne des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes bedeutet der Begriff "Geschützter Kunde" von Gasversorgungs-Unternehmen direkt belieferte:
a) Letztverbraucher im Erdgasverteilnetz, bei denen standardisierte Lastprofile Anwendung finden, oder die Letztverbraucher im Erdgasverteilnetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der hier benötigt wird.

Haushaltskunden sind gemäß § 53a i.V.m. § 3 Nr. 22 EnWG Letztverbraucher, die Energie für den Eigenverbrauch im Haushalt nutzen oder deren Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke 10.000 Kilowattstunden (kWh) nicht übersteigt.

Unverzüglicher Änderungsbedarf – konkrete Forderungen

Diese Regelung aus dem Notfallplan Gas ist völlig überholt und spiegelt nicht mehr die Realität der modernen Nah-rungsmittelerzeugung, vor allem im Sonderkulturbereich und Gemüseanbau unter Glas wider.
Ein Gartenbaubetrieb kann nicht - wie vielleicht ein Industriebetrieb - für eine gewisse Zeit die Produktion herunter- und dann wieder hochfahren. Damit wäre die Produktion in den Sonderkultur-Unterglasbetrieben auf absehbare Zeit stillgelegt oder irreversibel geschädigt - das betrifft insbesondere die Produktion (und damit die Versorgungssicherheit) von Gemüse. Wir können die Produktion nicht analog der Industrieproduktion hoch und runterfahren. Wenn eine Kultur nicht durchgängig Licht, Wasser und Wärme erhält, wird sie ihr Wachstum einstellen und keinen Ertrag bringen. Dieser sollte aber gerade aktuell, zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln, nicht in Frage gestellt werden.

Um die Versorgungssicherheit der Unter-Glas-Betriebe und damit der Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern, ist es unabdingbar, diese Verbrauchsgrenze (10.000 kWh) für die gärtnerische und anderweitige energie-intensive landwirtschaftliche Produktion hochzusetzen, aber auch anderweitige Maßnahmen zur Priorisierung und Absicherung der Energiebelieferung für Gartenbau und Landwirtschaft festzulegen.

Forderungen des BBV an Politik und Energieversorger:
Der Bayerische Bauernverband fordert deshalb Politik und Energiewirtschaft auf, dass eine rasche und deutliche Unterstützung im Sinne der regionalen Nahrungsmittelversorgung und -sicherheit durch sie erfolgt.

 

Konkret wird gefordert, dass
• Gas für die Erzeugung von Lebensmitteln im Falle der Verknappung oder Beschränkung der Gaslieferungen für Gartenbau und Landwirtschaft vorrangig sichergestellt werden muss,
• land- und gartenbauliche Betriebe grundsätzlich als "Geschütze Kunden" nach SoS-VO (S. 15, 6.1. Notfallplan Gas der BRD) eingestuft werden,
• die bisherige und überholte Begrenzung von 10.000 kWh für diese für die Ernährungssicherung systemrelevanten Berufsgruppen entfallen oder an die Realität angepasst, also deutlich hochgesetzt werden,
• auch Ausnahmeregelungen für land- und gartenbauliche lokale, betriebseigene Kraft-Wärme-Kopplung Kraftwerke (KWK-Anlagen, Gas wird zu Wärme und Strom umgewandelt) geschaffen werden, da der Wirkungsgrad solcher Anlagen bei 80 Prozent liegt.

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Arif Tasdelen zu Besuch beim Gemüseerzeugerverband Knoblauchsland e.V.