Walzen
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Walzverbot verschoben

Regierung von Mittelfranken verschiebt das Walzverbot im Bezirk vom 15. März auf den 1. April

19.03.2025 | Um die Ertragsfähigkeit im Grünland zu sichern ist eine regelmäßige Pflege der Wiesen erforderlich. Eine dieser Pflegemaßnahmen ist das Walzen. Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz ist es jedoch verboten, Grünlandflächen zwischen dem 15. März und dem ersten Schnitt zu walzen.

Abschleppen und Striegeln sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Aufgrund der nassen Witterung gestaltet es sich dieses Jahr für viele Landwirtinnen und Landwirte jedoch schwierig, diesen Termin zu halten. In diesem Fall besteht für die Bezirksregierung die Möglichkeit zur Verschiebung der Sperrfrist. Da die Befahrbarkeit in verschiedenen Teilen des Bezirks noch nicht gegeben ist, hat die Bezirksregierung Mittelfranken eine Allgemeinverfügung erlassen, welche das Walzverbot vom 15. März auf den 1. April verschiebt. Wiesenbrütergebiete sind hiervon nicht betroffen.
Die Allgemeinverfügung wurde am 13.03.2025 beschlossen und gilt für den gesamten Bezirk Mittelfranken. Nähere Informationen hat die Bezirksregierung auf Ihrer Internetseite unter:

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/am2025-016_walzverordnung/
veröffentlicht. Dort finden Sie auch den Link zum Amtsblatt.