Kühe auf Obstwiese in Bayern
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Blauzungenkrankheit

Landkreis Nürnberger Land ist Sperrgebiet

27.02.2019 | Blauzungenkrankheit unverzüglich beim Staatlichen Veterinäramt melden!

Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt nun auch der Landkreis Nürnberger Land im Sperrgebiet. Das Gebiet der Städte und Gemeinden Altdorf bei Nürnberg, Burgthann, Feucht, Lauf a.d. Pegnitz, Leinburg, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorf, Schwaig bei Nürnberg, Schwarzenbruck und Winkelhaid mit allen Ortsteilen wird zum Sperrgebiet erklärt.

 

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren.

 

Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim

Staatlichen Veterinäramt, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Tel.-Nr. 09123 9506007,

melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter ebenfalls mitteilen. Generell ist der Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich.