Blauzungenkrankheit
Landkreis Nürnberger Land ist Sperrgebiet
Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit im baden-württembergischen Rems-Murr-Kreis liegt nun auch der Landkreis Nürnberger Land im Sperrgebiet. Das Gebiet der Städte und Gemeinden Altdorf bei Nürnberg, Burgthann, Feucht, Lauf a.d. Pegnitz, Leinburg, Röthenbach a.d. Pegnitz, Rückersdorf, Schwaig bei Nürnberg, Schwarzenbruck und Winkelhaid mit allen Ortsteilen wird zum Sperrgebiet erklärt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, an der in der Regel Schafe, Rinder und Ziegen ernsthaft erkranken und verenden können. Sie wird von einer Stechmücke übertragen. Für entsprechende Tierhaltungen im Sperrgebiet gelten ab sofort Beschränkungen für das Verbringen von Tieren.
Für Menschen, Hunde und Katzen ist die Krankheit ungefährlich. Auch Fleisch und Milchprodukte sind gefahrlos zum Verzehr geeignet. Sofern Tiere dieser Art noch nicht registriert sind, müssen Halter sie umgehend beim
Staatlichen Veterinäramt, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Tel.-Nr. 09123 9506007,
melden. Erste Anzeichen einer Blauzungeninfektion müssen Tierhalter ebenfalls mitteilen. Generell ist der Transport von Tieren aus dem Sperrgebiet in restriktionsfreie Gebiete verboten und nur in Ausnahmefällen möglich.
BBV-Geschäftsstellen
Nürnberger Land
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberg
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