Düngebedarfsermittlung mit Jahreszusammenfassung 2021
Kompetente Hilfe durch Ihre Geschäftsstelle
Mit der Winterzeit beginnt auch die Büroarbeit. Wir unterstützen Sie auch in diesem Jahr wieder gerne bei allen notwendigen Arbeiten.
Jahreszusammenfassung 2021 (Anlage 5 der DÜV):
Die in der Düngebedarfsermittlung 2021 eingegebenen Daten müssen nun durch die tatsächlich ausgebrachten Dünger geändert bzw. ergänzt werden. Es wird sozusagen ein Jahresabschluss für das Düngejahr 2021 erstellt. Kontrollieren Sie dazu Ihre Aufzeichnungen der ausgebrachten Dünger im Jahr 2021 und melden Sie sich bei uns.
Die Jahreszusammenfassung 2021 muss bis zum 31. März 2022 vorliegen.
Düngebedarfsermittlung 2022:
Die Düngebedarfsermittlung für das Jahr 2022 muss vor der ersten Düngung im Frühjahr erstellt werden! Mit der Erstellung sollte rechtzeitig begonnen werden.
170-kg-N-Grenze und Lagerkapazität
Mit der Jahreszusammenfassung 2021 wird auch die 170-kg-N-Grenze für Ihren Betrieb berechnet.
NEU: Ebenso müssen bei vorhandener Tierhaltung oder bei der Aufnahme von organischen Wirtschaftsdüngern die 170-kg-N-Grenze berechnet und eingehalten werden. Wir erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen.
Hinweis:
Anstatt einer aktuellen Gülle- oder Festmistuntersuchung in den roten Gebieten, dürfen ab diesem Jahr auch in roten Gebieten die berechneten Werte aus dem 170-kg-N-Grenze und Lagerraum-Berechnungsprogrammen der LfL für das Jahr 2021 verwendet werden.
Sie haben weitere Fragen?
Gerne können Sie sich bei uns melden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Der Bayerische Bauernverband steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Kontaktieren Sie uns gleich zur Terminvereinbarung in der Geschäftsstelle unter 0911 955 888 -14 oder per Mail unter Franziska.Volkert@bayerischerbauernverband.de. Wir erstellen für Sie alle notwendigen Dokumente!
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