2019-11-22-Traktoren unterwegs in Ansbach-Wasserwirtschaftsamt
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Traktoren auf dem Weg zum Wasserwirtschaftsamt Ansbach

Fehlerhafte Gewässerrandstreifen-Kulisse veröffentlicht

Sechzig empörte Landwirte geben Einwendungen direkt beim Wasserwirtschaftsamt ab

27.11.2019 | Aufgrund des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat die Bayerische Staatsregierung Gewässerrandstreifen mit einer Breite von mindestens fünf Metern eingeführt.

Seit dem 7. November können Landwirte über iBALIS die geplante Gebietskulisse der gesetzlichen Gewässerrandstreifen einsehen. Das Umweltministerium hat eine erste Kulisse für Gewässerrandstreifen in iBalis veröffentlicht, die allerdings Fehler enthält. Weder der Bauernverband noch die Landwirte als Bewirtschafter und die Grundeigentümer  wurden über diese Kartenveröffentlichung vorab von den zuständigen Ministerien informiert. Ein angekündigtes Informationsschreiben vom Landwirtschaftministerium liegt bis heute nicht vor.

Deshalb hat der Bauernverband kurz nach Bekanntwerden dieser fehlerhaften Kartenkulisse seine Mitglieder informiert und Hilfestellungen gegeben, z.B. eine Mustereinwendung. Unabhängig davon sind die Bewirtschafter aufgerufen, schnellstmöglich zu prüfen, ob sie von solchen Gewässerrandstreifen betroffen sind und ob die Einteilung der Gewässer der gesetzlichen Lage entspricht. Dort, wo Unklarheiten bestehen, können sich Bewirtschafter mit einem von den Geschäftsstellen des Bauernverbandes erhältlichen Musterschreiben an die jeweils zuständigen Wasserwirtschaftsämter wenden und eine Klärung im Einzelfall einfordern.

Die Verärgerung bei den Bäuerinnen und Bauern ist enorm und die Befürchtungen aufgrund der desaströsen Kommunikation seitens der zuständigen Ministerien, der noch immer nicht im Detail bekannten Auflagen und Einschränkungen in der Bewirtschaftung und beim Eigentum ist berechtigt. Die gesetzlichen Grundlagen sind zwar seit dem 1. August 2019 in Kraft, aber bis heute fehlen die konkreten Vorgaben im Detail. Viele Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die Bewirtschaftung, weitere künftige Auflagen, die korrekte Mehrfachantragstellung im Mai 2020 und negativen Folgen für den Wert des betroffenen Grund und Bodens sind unbeantwortet.

Angesichts der enthaltenen Fehler und Unschärfen fordert daher auch der Bauernverband das Umweltministerium in München dazu auf, diese aktuellen Karten zurückzuziehen, damit die Wasserwirtschaftsverwaltung die Kulisse nach den tatsächlichen Verhältnissen mit genügend Zeit, auch in Abstimmung mit den Betroffenen vor Ort, korrekt überarbeiten kann. Eine generelle aktive Information durch die zuständigen Ministerien aller betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter wurde von den Teilnehmern verlangt. Es darf nicht sein, dass die Eigentümer und mehr als 100.000 Bewirtschafter selbst dafür Sorgen müssen, die Versäumnisse der Politik auszubügeln.

Weitere Infos online unter:

 

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