Förderung von Weiserzäunen verlängert
Waldbesitzer erhalten 145 Euro Zuschuss
Weiserflächen sind ein einfaches Hilfsmittel, um aufzuzeigen, wie groß das Verjüngungspotenzial von Waldbeständen ist, wie sich die Verjüngung vor Ort entwickelt und wie sie durch Schalenwildverbiss, andere Pflanzenfresser, die Wuchspotenziale des Standortes oder durch unterschiedliche Konkurrenzkraft der Pflanzen beeinflusst wird. Sie bestehen aus einer gezäunten Fläche – dem Weiserzaun – und einer benachbarten, ungeschützten Vergleichsfläche.
Die Forcierung der Neuanlage von zusätzlichen Weiserflächen (Weiserzäunen) im Wald durch die Waldbesitzer ist Bestandteil des 10-Punkte-Programms zur Weiterentwicklung der Forstlichen Gutachten, welches 2012 vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Landesjagdverband Bayern, Bayerischen Waldbesitzerverband und BBV vereinbart wurde.
Der BBV hat für die Waldbesitzer erreicht, dass die Errichtung solcher Flächen mit einer Pauschale von 145 Euro je Zaun gefördert werden kann. Damit sind in etwa die Materialkosten abgedeckt. Nähere Details zur Abwicklung der Förderung erfahren Sie bei den BBV-Geschäftsstellen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen den Waldbesitzern für Fragen zu Auswahl der Flächen und Errichtung des Zaunes gerne beratend zur Seite.
Weiserflächen können einen wichtigen Beitrag leisten, um den Gedankenaustausch zwischen Jagdgenossenschaft, Waldbesitzern und Jagdpächtern im Rahmen von gemeinsamen Revierbegehungen in der Wald-Wild-Frage zu versachlichen und zu verbessern. Mögliche Konflikte zwischen den Beteiligten können so häufig bereits im Vorfeld vermieden werden. Deshalb erachtet der BBV die Anlage von Weiserflächen für sinnvoll und appelliert an die Waldbesitzer: Nutzen Sie dieses Instrument!
BBV-Geschäftsstellen
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