Passierschein für Mitarbeiter/mitarbeitende Familienangehörige
Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona
In Bayern gelten seit 21.03.2020 0.00 Uhr erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu Hause zu bleiben, außer es liegen triftige Gründe vor.
Ein solcher triftiger Grund liegt zum Beispiel für den Weg im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit vor. Damit sind auch die Wege erfasst, die Landwirte oder deren Mitarbeiter zu Zwecken der Feldbestellung oder des Verkaufs von landwirtschaftlichen Produkten oder Mitarbeiter zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen.
Zwar werden derzeit in Bayern von den Polizeibehörden keine Passierscheine verlangt, allerdings kann eine Bescheinigung des Landwirts hilfreich sein, damit der Mitarbeiter während einer Polizeikontrolle die trifftigen Gründe glaubhaft machen kann.
Passierschein für mitarbeitende Familienangehörige
BBV-Geschäftsstellen
Nürnberger Land
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Nürnberg
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Fürth
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Erlangen-Höchstadt
90411 Nürnberg
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Mittwoch
von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung