Der stellvertretende bayerische Bauernpräsident Günther Felßner aus Mittelfranken
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Tagesordnung des Bundesrats muss geändert werden!

Keine überstürzte Entscheidung zur Düngeverordnung zu Lasten der Landwirtschaft am kommenden Freitag im Bundesrat

25.03.2020 | Die Corona-Pandemie hat Deutschland und ganz Europa im Griff. Auch der Politikbetrieb ist im Krisenmodus.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland und ganz Europa im Griff. Auch der Politikbetrieb ist im Krisenmodus. Am vergangenen Montag musste z.B. der Agrarausschuss des Bundesrats zur Düngeverordnung entfallen. Auch die Plenumssitzung am 3. April, in der über die geplanten Verschärfungen entschieden werden sollte, wird nicht wie geplant stattfinden.

Stattdessen kommt der Bundesrat am kommenden Freitag, 27. März zu einer Sondersitzung zusammen, um über ein Maßnahmen-Paket gegen die Corona-Krise zu entscheiden. Die Entscheidung zur umstrittenen Reform der Düngeverordnung soll auf der Tagesordnung stehen. "Das wäre in der momentanen Lage völlig inakzeptabel! Und zwar nicht nur, weil jetzt der Kampf gegen Corona oberste Priorität haben muss", sagt Peter Köninger, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Fürth und weißt darauf hin: „Die angedachten Maßnahmen sind dieses Jahr realistisch nicht umsetzbar und verhindern jegliche sinnvolle Maßnahmen vor Ort.“

"Viele Fragen rund um den Gesetzesentwurf sind weiter offen und die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 2. April. Ein ordnungsgemäßes und dem Thema angemessenes Verfahren ist in der aktuellen Situation schlicht unmöglich!", ergänzt Robert Ort, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Erlangen-Höchstadt.

Die Bauernvertreter betonen, dass jetzt alle Kraft nötig sei, damit die Landwirtschaft trotz Corona arbeitsfähig bleibt und die Versorgung mit Lebensmitteln sichern kann. "Dass in der Bundesrats-Sondersitzung am Freitag auf Biegen und Brechen die verschärfte Düngeverordnung durchgedrückt werden soll, ist ein Skandal", sagt Peter Höfler, Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Nürnberg. "Der Gesetzesentwurf ist und bleibt unausgegoren, fachlich sind noch unzählige Fragen offen. Gerade im Gemüsebau wäre die Erfüllung der vom Handel vorgeschriebenen Qualitätskriterien für eine wirtschaftlich sinnvolle Vermarktung so nicht möglich."

Sollte das Gesetz jetzt beschlossen werden, müssten außerdem die Länderbehörden trotz Corona die Binnendifferenzierung innerhalb von 6 Monaten hinbekommen – oder fast ganz Deutschland wäre plötzlich rotes Gebiet und Pflanzen könnten nicht mehr ausreichend gedüngt werden. "Um die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern, muss die Düngeverordnung von der Tagesordnung gestrichen werden. In einer solchen Situation erwarte ich auch das Verständnis der Europäischen Kommission für einen solchen Schritt. Momentan muss der Fokus auf der Versorgungssicherheit liegen!" so Höfler.

 

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