Der Computer ist ein wichtiges Hilfsmittel im modernen Agrarbüro
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Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital ( BaySL-Digital)

Jetzt Antrag stellen

30.10.2018 | Zuschuss für Ausstattung mit agrarspezifischer Fachsoftware

Ab sofort können Landwirte, Winzer und gartenbauliche Betriebe den Digitalbonus Agrar in Höhe von 500 Euro beantragen. Den Zuschuss gibt es für die Ausstattung mit agrarspezifischer Fachsoftware. Anträge können einfach über iBALIS eingereicht werden.

  • Förderfähig ist Agrarsoftware im Rahmen der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte einschließlich deren Vermarktung aus einer (erweiterbaren) Produktliste. Die Produktliste finden Sie hier: http://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/software_produktliste_baysl_digital.pdf
  • Die nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne MwSt. und Preisnachlässe) für die bewilligte Software müssen innerhalb eines einjährigen Bewilligungszeitraums mindestens 1.250 € betragen.
  • Die Förderung erfolgt über einen Festbetragszuschuss in Höhe von einmalig 500 €. Vor einer Auszahlung ist online ein Zahlungsantrag zu stellen, mit dem die notwendigen Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise) hochzuladen sind.

Mehr Informationen zu den Details der Antragstellung sowie das Merkblatt ist abrufbar unter http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/200529/index.php