Rindermast
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Impfverbot gegen BVD ab 15.5.2021

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

27.05.2021 | Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg, „BVD-freie Zone“ zu werden, also frei von der Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zu sein. Deswegen ist eine vorsorgliche Schutzimpfung von Rindern gegen das BDV-Virus nicht mehr notwendig und ab dem 15. Mai 2021 im Landkreis Ostallgäu per Allgemeinverfügung

Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg, „BVD-freie Zone“ zu werden, also frei von der Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zu sein. Deswegen ist eine vorsorgliche Schutzimpfung von Rindern gegen das BDV-Virus nicht mehr notwendig und ab dem 15. Mai 2021 im Landkreis Ostallgäu per Allgemeinverfügung untersagt. Diese Verfügung besagt zudem, dass in Rinder haltenden Betrieben im Landkreis ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden dürfen, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

Die BVDV ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes, die in Deutschland seit dem Jahr 2011 staatlich bekämpft wird. Seither ist die Zahl der BVDV-infizierten Tierbestände kontinuierlich zurückgegangen. Aufgrund dieses erheblichen Fortschritts wird die Tilgung der Tierseuche und die Anerkennung Bayerns als BVDV freie Region angestrebt. Ein solcher Status ermöglicht es, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.

Für die Erlangung des Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ bzw. die Aufrechterhaltung dieses Status ist ein Verbot der Impfung für gehaltene Rinder gesetzlich vorgeschrieben. Eine Unterscheidung von Impf- und Feldvirusantikörpern ist nicht möglich, nur die Antikörperfreiheit beweist somit sicher die Abwesenheit des BVD-Virus im Rinderbestand. Der Status „frei von BVD“ kann daher nur aufrechterhalten werden, wenn in allen Betrieben innerhalb der BVD-freien Zone nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVD geimpft wurden. Der Status „BVD-freie Zone“ wurde für Bayern bereits beantragt.

Impfverbot und Beschränkung der Einstellmöglichkeiten erforderlich

Um eine Anerkennung durch die Kommission zu erreichen, sind das Impfverbot und die Beschränkung der Einstellungsmöglichkeiten erforderlich. Die günstige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines Impfverbotes.

Für die einzelnen Rinder ist beim Verbringen aus dem europäischen Ausland ein negatives virologisches Untersuchungsergebnis (beispielweise Ohrstanze) und die Bescheinigung der Nicht-Impfung als schriftlicher oder elektronischer Nachweis dem Veterinäramt vorzulegen.

Für Fragen rund um dieses Thema steht das Veterinäramt Ostallgäu per 

Die Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht unter: Bürgerservice Ostallgäu: Verbraucherschutz / Veterinäramt (buerger-ostallgaeu.de)