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Allgemeinverfügung für überbreite Fahrzeuge
Verlängerung aufgrund Corona-Pandemie
15.04.2020 | Verlängerung aufgrund Corona-Pandemie
Verlängerung von Ausnahmegenehmigungen nach § 70 STVZO für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft anlässlich der Corona- Pandemie. Die Regierung der Oberpfalz erlässt folgende Allgemeinverfügung: Bestehende Ausnahmegenehmigungen für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft mit einem Halter in Bayern, deren Gültigkeit zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.10.2020 endet, werden hiermit bis zum 31.10.2020 verlängert.
Eine Kopie oder ein entsprechender Verweis auf diese Allgemeinverfügung ist zusammen mit der (abgelaufenen) Ausnahmegenehmigung mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen.
Wir haben ihnen die Allgemeinverfügung anbei angehängt.