Ausweisung des Roten Gebietes ist rechtswidrig!
Suche nach klagewilligen Betrieben
Auf einer Versammlung der IG Anfang November stellte der Fachverständige Dr. Stephan Hannappel von der "HYDOR Consult GmbH" in Berlin sein Gutachten zur Ausweisung des Roten Gebietes im Grundwasserkörper Vilshofen vor. Darin kam er zusammengefasst zu folgenden Schlüssen:
- Die Anforderungen an die Messnetzdichte sind mit einer aktuellen Dichte von einer Messstelle auf 151 km² im 302 km² großen Grundwasserkörper bei Weitem nicht erfüllt. Es fehlen vier Messstellen, um ordentliche Messdaten zu erfassen.
- Der Zustand der beiden bestehenden Messstellen zeigt zudem bautechnische Mängel im Vergleich mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Aufbauend auf dem Gutachten stellte der Jurist Carl von Butler von der Landvokat GmbH bei der Versammlung die rechtlichen Möglichkeiten vor. Im Zuge dessen wurde von der IG einstimmig beschlossen, den Weg der Klage zu gehen, sofern geeignete und klagewillige Betriebe gefunden werden.
Geeignet für eine Klage sind ausschließlich Betriebe, die keine Stickstoffüberschüsse aufweisen!
Sollte sich Ihr Betrieb demnach eignen, so bittet die IG "Grundwasserkörper Vilshofen" um Ihre Mitarbeit und Mithilfe. Da die Frist zur Einreichung einer entsprechenden Klage der 23. Dezember 2021 ist, melden Sie sich bitte umgehend an der Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbands Passau. Tel.: 0851 95622-0