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Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht - Artikeldownload

Ausgewiesener Bedarfswert muss Betrieb vorliegen

28.07.2021 | Mit der anstehenden Hauptfruchternte endet das Düngejahr 2020/2021. Auf früh geerntete Hauptfrüchte folgen meist Zweitfrüchte, für die vor einer Düngung laut Düngeverordnung der Düngebedarf festzustellen ist. Ab Sommer 2021 gelten neue, vereinfachte Regelungen.

Bei Zweitfrüchten ist ab Sommer/Herbst 2021 der Nmin bereits im Bedarfswert berücksichtigt. Es ist nicht erforderlich, den Düngebedarf für Zweitfrüchte mit oder ohne Berechnungsprogramm in der laufenden Vegetationszeit selbst zu ermitteln. Als Nachweis, dass der Düngebedarf für die Zweitfrucht ermittelt wurde, dient der LfL-Artikel zum Thema Düngebedarfsermittlung Zweitfrucht, der Anfang Sommer im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt erscheint.

Oder ganz einfach zum Download hier: