Traktor
© BBV

Walzfristverlängerung für Grünlandflächen außerhalb von Wiesenbrütergebieten

Fristverlängerung bis 1. April 2023

13.03.2023 | Die Walzfrist für Grünlandflächen in Wiesenbrütergebieten endet am 15. März 2023. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten wird die Walzfrist in einigen Landkreisen aufgrund der aktuellen Witterungsentwicklung bis 1. April 2023 verlängert.

Für den Regierungsbezirk Niederbayern wurde der Verbotszeitpunkt für das Walzen von Grünlandflächen, die außerhalb von Wiesenbrütergebieten liegen, für folgende Landkreise auf 1. April 2023 verschoben:

 

Deggendorf (nördlich der Donau)

Deggendorf (südlich der Donau)

Dingolfing-Landau

Freyung-Grafenau

Kelheim

Landkreis Landshut einschließlich der Stadt Landshut

Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (nördlich der Donau)

Landkreis Passau einschließlich der Stadt Passau (südlich der Donau)

Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (nördlich der Donau)

Landkreis Straubing-Bogen einschließlich der Stadt Straubing (südlich der Donau)

Regen

Rottal-Inn

 

Auf der Homepage der LfL Bayern können Sie unter folgendem Link die genaueren Informationen nachlesen:

https://www.lfl.bayern.de/iab/gruenland/240527/index.php