Boden nicht beliebig "vermehrbar"
BBV Vertreter und Bürgermeister im Austausch
Nach dem erfolgreichen Treffen des Bayerischen Bauernverbandes und der Landkreis-Bürgermeistern im vergangenen Jahr gab es eine Neuauflage, und es wurde festgelegt sich auch künftig auszutauschen. Nach der Begrüßung ging es um das Thema der höheren Belastung durch die neue Grundsteuerreform ab 2025 deren Auswirkungen für die Landwirtschaft in groben Zügen vorgestellt wurde. Es wurde eindringlich auf das Problem aufmerksam gemacht, das Wohnhäuser, egal ob Großstadt oder Einöde gleich bewertet werden. Es sei aber pauschal eine deutliche Absenkung der Hebesätze notwendig, um eine Mehrbelastung zu verhindern. Es müssen dringend die Hebesätze für Land- und Forstwirtschaft abgesenkt werden, um einen Doppelbelastung bei Wohnhäusern zu vermeiden, weil nach der neuen Reform die landwirtschaftlichen Wohnhäuser nach Grundsteuer B bewertet werden, was dann eine ungerechte Doppelbelastung darstellen würde. Es wurde auf das Grundstücksverkehrsgesetz, dessen Ziel als Reichssiedlungsgesetz aus dem Jahr 1919 war die Ernährungssicherheit zu garantieren, eingegangen. Als großes Thema entpuppte sich das Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Flächen für Gemeinden. In diesem Zusammenhang sollte für mehr Miteinander statt Gegeneinander geworben werden. Die Bürgermeister sicherten zu sich in jedem Fall um praktische Lösungen für Landwirte zu bemühen. Dazu wären die Ansprechpartner des BBV ein wichtiger Ansprechpartner. Die Vertreter des BBV machten deutlich, das Grund und Boden nicht beliebig "vermehrbar" sei. Es komme auch noch die Steuerproblematik mit einer sehr hohen Einkommensteuerlast auf die Landwirte bei einem Grundstücksverkauf zu. Miteinander reden sei unerlässlich und die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Kommunen sei wichtig. Die Kommunen und der Tourismus profitieren in der Region vom Erhalt der Kulturlandschaft. Das Problem am große Flächenverbrauch seien meist nicht Bauvorhaben, sondern die im Vergleich riesigen Ausgleichsflächen, die Ausmaße der Ausgleichsflächen seien ohnehin deutlich überhöht. Die Landwirte geben zu bedenken, das die Ausgleichsflächen zwar bewirtschaftet werden können, aber durch die vielen Auflagen, darunter ein späterer Schnittzeitpunkt, sei der Aufwuchs für milcherzeugende Betriebe kaum verwertbar und eher ungeeignet.