Auswirkungen der Nulltoleranzgrenze bei Flächenmaßen
Abgeordnetengespräch mit MdEP Christian Doleschal
Die EU-Kommission hatte diese anlässlich einer Kontrolle 2020 in Bayern verbindlich und rückwirkend vorgegeben. Daraufhin musste die Landwirtschaftsverwaltung selbst kleinste Abweichungen abarbeiten. Obwohl der Aufwand hierfür in keinster Weise verhältnismäßig war, hatten sich die Landwirte damit auseinanderzusetzen. Aufgrund der kleinteiligen Struktur mussten auch einige Landwirte aus dem Raum Brennberg Korrekturen vornehmen.
Bei dem Ortstermin schilderten die Landwirte Josef und Sebastian Heimerl, Andreas Adlhoch und Edi Luft ihre Betroffenheit. Unverständnis wurde darüber geäußert, dass die bewirtschaftete Fläche erst ab der ersten Saatreihe gerechnet würde. Josef Heimerl beschrieb die Situation und kommentierte die Kontrollergebnisse. "Eine jede Messung ergebe ein anderes Ergebnis", sagte er und verwies dabei auf die Abweichungen von Fernerkundung, Vor-Ort-Kontrolle und eigener GPS-Messung hin. "Überall gebe es Toleranzgrenzen, selbst bei der Vermessung", ergänzte Kreisobmann Johann Mayer.
Bei dem Austausch wurde auch auf den aktuellen Trilog zur Fortschreibung der GAP auf EU-Ebene eingegangen und die Standpunkte des BBV vorgebracht.