2020-06-15-Laternenblütigkeit Wintergerste
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Durch Frost geschädigte Wintergerstenähren

Frost und Trockenheit setzen dem Getreide zu

Deutliche Schäden an Wintergerste festgestellt

15.06.2020 | Ein paar frostige Nächte Anfang Mai haben ausgereicht, um ganze Wintergerstenbestände in Nordbayern, auch in den Landkreisen Regensburg und Schwandorf, zu schädigen. Es wird von Ausfällen bis 90 Prozent berichtet.

„Die Landwirtschaft ist vielen Risiken ausgesetzt, das größte Risiko für den Pflanzenbauer ist die Witterung“ sagt BBV-Kreisobmann des Kreisverbandes Schwandorf, Josef Irlbacher. „Neben der vorangegangenen Trockenheit hat es nun vor allem die Wintergerste in einigen Lagen mit Frost in der Blüte erwischt. Als Konsequenz daraus werden keine oder nur wenige Körner ausgebildet und die Getreideähre bleibt leer. Das wird als so genannte Laternenblütigkeit bezeichnet. Auch in Teilen des Landkreises Regensburg musste vereinzelt Laternenblütigkeit festgestellt werden.

Erkennen kann man diesen Mangel nur bei näherer Betrachtung der Ähren. Diese erscheinen gegen das Licht gehalten durchsichtig und Körner sind nicht zu fühlen.

In erster Linie glaubt man an Trockenheitsschäden, da sich die Bestände oder Teile hell verfärbt haben. Die geschädigten Getreideähren sind jedoch weiß und stehen senkrecht in die Höhe. Gefüllte Ähren dagegen hängen herunter und erscheinen im satten Grün bzw. verfärben sich gelb im Rahmen einer normalen Abreife.

Die betroffenen Landwirte müssen nun die Entscheidung treffen, ob sie das Getreide stehen lassen und nur Stroh ernten oder Ganzpflanzensilage (GPS) daraus gewinnen. Für rinderhaltende Betriebe dürfte die GPS-Gewinnung bei nicht druschwürdigen Beständen das Mittel der Wahl sein. Diese müsste dann allerdings in Kürze erfolgen, um eine ausreichenden Gärprozess erreichen zu können.

Der Bauernverband rät allen Landwirten, schnellstmöglich ihre Bestände mit Wintergerste und Tritikale auf Frostschäden zu prüfen. Betroffene Landwirte sollten dann umgehend die betreffenden Flächen beim Landwirtschaftsamt (AELF) melden um Nachteile, vor allem in Verbindung mit der Teilnahme am Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) zu vermeiden. Die Meldung sollte am besten noch vor einer GPS-Verwertung erfolgen.

Zudem kann dann festgelegt werden, wie mit den jeweiligen Äckern weiter verfahren wird. Neben dem Anbau einer Zweitfrucht, besteht auch die Möglichkeit eine Zwischenfrucht anzubauen oder die abgeernteten Stoppeln für die regulär vorgesehene Folgefrucht stehen zu lassen.