Kartoffelfeld in Blüte
© BBV - Anna-Maria Huber

Pflanzenschutznachweis

Termine im Herbst!

29.10.2018 | Die Fortbildungsverpflichtung zum Thema Pflanzenschutz

Wir haben die Termine und auch das Formular zur Anmeldung für Sie parat!

Nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz müssen alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, Fortbildungsmaßnahmen durchführen. Diese Fortbildungsmaßnahmen sind alle drei Jahre zu besuchen.


Für alle Sachkundigen, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren (landwirtschaftlicher Gehilfenbrief, höherwertige Ausbildung oder zweitägiger Kurs am Amt), läuft dieser Dreijahres-Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018.


Wir vom Bayerischen Bauernverband bieten gemeinsam mit unseren Maschinenringen, dem VLF und dem VLM im Landkreis entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für unsere Landwirte und Bäuerinnen an. Die Kursdauer beträgt jeweils vier Stunden und es sind schriftliche Anmeldungen notwendig.

Enthalten sind in der Schulung folgende, von der Fortbildungsrichtlinie vorgeschriebene Themen:

  •     Gesetzliche Grundlage und Rechtsvorschriften
  •     Integrierter Pflanzenschutz, Methode und Anwendungsbeispiele
  •     Anwenderschutz
  •     Umgang mit Pflanzenschutzmitteln


Folgende Termine stehen zur Auswahl:

  • 30.11.2018 (Freitag)          Beginn: 15:00 Uhr      GH Peutl in Kiefenholz
  • 12.12.2018 (Mittwoch)       Beginn: 09:00 Uhr      GH Prößl in Hainsacker


Sie erhalten das Formular zur Anmeldung an Ihrer Geschäftsstelle in Regensburg oder können dieses auch direkt über diesen Artikel einfach herunterladen, ausfüllen und an uns zurücksenden, faxen oder mailen.

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