2022-01-27-Petition Burglengenfelder Malm
© BBV

Rote Gebiete im Grundwasserkörper Burglengenfelder Malm

Überreichung einer Petition

27.01.2022 | Die Interessensgemeinschaft Rote Gebiete Burglengenfelder Malm (IG) ist ein Zusammenschluss aus über 100 landwirtschaftlichen Betrieben, die sich gegen mangelhafte und damit in weiten Teilen ungerechtfertigte Ausweisung Roter Gebiete im Grundwasserkörper Burglengenfelder Malm zur Wehr setzt.

Vertreten wird die IG vom Sprecher Johann Mayer und dessen Stellvertreter Andreas Sußbauer. Die auf Basis unzureichender fachlicher Grundlagen in den roten Gebieten geltenden Vorschriften werden von den betroffenen Betrieben als ungerecht angesehen und können so nicht akzeptiert werden, weil sie einen Standortnachteil bedeuten und die Betriebe nachhaltig schwächen.

Da die Gebietsausweisung und das hierfür zugrunde gelegte Messstellennetz so offensichtliche Mängel aufweist, hat die Interessensgemeinschaft Rote Gebiete Burglengenfelder Malm ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat bestätigt, dass viele ihrer Kritikpunkte gerechtfertigt sind, weshalb die Landwirte sich bestärkt fühlen, gegen die Art der Gebietsausweisung auch im Rahmen einer Petition vorzugehen. Die Anforderungen an die Messnetzdichte des Ausweisungsmessnetzes sind mit einer aktuellen Dichte von einer Messstelle auf 58 km² nicht erfüllt, es fehlt eine Messstelle, um die pflichtige Dichte zu erreichen. Zudem ist die nach der maßgeblichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) geforderte räumliche Homogenität des Messnetzes nicht erreicht, da zwei Brunnen unmittelbar nebeneinander liegen.

Außerdem würden drei der fünf Messstellen des Ausweisungsmessnetzes bauliche Mängel aufweisen, eine vierte ist nicht ausreichend dokumentiert. Auch die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zu den Brunnen sind nicht ausreichend dokumentiert. Zwei Brunnen liegen sogar im Abstrom dominierender anthropogen geprägter Punktquellen (z.B. Deponie), d.h. diese Messstellen unterliegen nicht einem landwirtschaftlichen Einfluss.  

Bei der Einreichung der Petition geht es den Landwirten keinesfalls darum, Gewässer- und Grundwasserschutz zu verhindern. Der IG ist es vielmehr ein Anliegen, eine fach- und sachgerechte Ausweisung im Grundwasserkörper 1_G074 zu erreichen, die eine Belastung unserer landwirtschaftlichen Betriebe und des damit verbundenen ländlichen Raums minimiert.

Die Landwirtschaft hat im Bereich des Grundwasserkörpers 1_G074 „Malm Burglengenfeld“ eine enorme Bedeutung. Der Grundwasserkörper „Malm Burglengenfeld“ erstreckt sich über Teile der Landkreise Amberg-Sulzbach, Neumarkt i.d.Opf., Regensburg und Schwandorf. Die überwiegend bäuerlich geprägten ca. 600 landwirtschaftlichen Betriebe mit durchschnittlich 30 ha betreiben im Grundwasserkörper auf ca. 10.100 ha Acker/Ackerfutterbau und bewirtschaften 2.600 ha als Dauergrünland. Die tierische Veredelung stellt v.a. im mittleren und nördlichen Teil des Grundwasserkörpers neben dem Ackerbau sowie der Erzeugung erneuerbarer Energien, ein wichtiges Standbein dar.

Die Landwirtschaft ist insbesondere in den ländlich geprägten Teilen des Grundwasserkörpers ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und stellt den Erhalt eines intakten ländlichen Raumes, der wirtschaftlich, sozial und ökologisch funktioniert, sicher.

Die Ausweisung nitratbelasteter Gebiete im Grundwasserkörper 1_G074 im Rahmen der Verwaltungsvorschrift erfolgte nach Ansicht der IG auf einer fachlich mangelhaften Grundlage. Gleichzeitig führen die Auflagen in den Roten Gebieten zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe. Zu nennen sind hier beispielsweise die Vorgaben zur Sommerdüngung. So gelten relativ strenge Regeln was die organische Düngung von Winterraps und Zwischenfrüchten betrifft. In Summe führt dies dazu, dass Wirtschaftsdünger im Wesentlichen in einem sehr engen Zeitfenster im Frühjahr ausgebracht werden muss. Dies kann einerseits dazu führen, dass Gülle bei ungünstigen Bodenverhältnissen ausgebracht werden muss und dadurch Bodenverdichtungen entstehen. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Starkregenereignisse im Anschluss an die konzentriert im Frühjahr ausgebrachte Gülle größere Mengen Wirtschaftsdünger auswaschen können.

Von besonderer wirtschaftlicher Tragweite ist allerdings das Gebot der Düngung von Kulturen 20% unter Bedarf im Betriebsschnitt für Flächen im roten Gebiet. Diese Vorgabe trifft alle Betriebe in den Roten Gebieten gleichermaßen hart und stellt einen erheblichen Eingriff dar. Durch die Düngung unter Bedarf ist beispielsweise der Anbau von Qualitätsgetreide für die Herstellung von Backwaren nicht mehr möglich. Ein hoher Rohproteingehalt ist hierfür unabdingbar. Dieser wird in hohem Maße durch die Stickstoffdüngung beeinflusst. Auch wirkt sich eine langjährige Unterdüngung negativ auf den Ertrag und damit auch auf das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in den Roten Gebieten aus.