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Rote Gebiete: Weiteres Musterverfahren soll für Klarheit sorgen - Widerspruchsfrist: 6. Juli 2020
Widerspruchsfrist beachten: 06. Juli 2020
02.07.2020 | Nach dem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, dass die Allgemeinverfügung der Düngeverordnung 2017 nicht wirksam bekannt gemacht worden ist, soll ein weiteres Musterklageverfahren für Klarheit sorgen.
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