Whatsapp Nachricht
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Whatsapp Nachricht zur Biotopkartierung

Kein Handlungsbedarf

06.05.2019 | Die Meldung über die laufende Biotopkartierung und des Fristablaufes am 6.5.19 trifft nicht zu!

Am Wochenende gingen über die sozialen Medien und per Mail Meldungen um, dass zu den Ergebnissen zurückliegender Biotopkartierungen bayernweit bis zum 6. Mai 2019 eine Einspruchsfrist bestünde. Das trifft nicht zu!

Das bayerische Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz haben uns auf Nachfrage gegenüber folgende Fakten ausgesagt:

Es gibt keine Einspruchsfrist zur Biotopkartierung in Bayern. Der hier kursierende Termin 6. Mai 2019 ist gegenstandslos.

Wie bei den Ergebnissen von zurückliegenden Biotopkartierungen üblich, kann ein Grundeigentümer bei unzutreffenden Feststellungen oder bei offenen Fragen zu lokal durchgeführten, zurückliegenden Biotopkartierungen sich an seine zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, um dies abzuklären.

Sachlich gibt es hier auch kein rechtliches Verfahren mit Widerspruch.

 

Hintergrund scheinen Missverständnisse rund um die laufenden Beratungen zum Volksbegehren und dem Entwurf des Ausgestaltungsgesetz "Artenvielfalt und Naturschönheit" zu sein, die über WhatsApp-Gruppen und sonstige Wege verkürzt und ohne nähere sachliche Prüfung weitergeleitet haben. Wir haben vor Kurzem alle Geschäftsstellen per Mail darüber informiert und gebeten, vor Ort zu informieren, dass in den sozialen Medien oder per Mail kursierenden Infos nicht zutreffen! Bitte helfen auch Sie mit, um zu informieren und Missverständnisse auszuräumen.

Am 8. Mai laufen die rund 10 Wochen dauernden Beratungen zu diesem Gesetzentwurf im Landtag an. Dazu hat der Bayerische Bauernverband noch einige, wichtige Forderungen für substanzielle Nachbesserung. Dazu wurde am Freitag bei der Tagung der Kreisobmänner und Kreisbäuerinnen am letzten Freitag eine gemeinsame Pressemitteilung auf den Weg gebracht - siehe: www.BayerischerBauernVerband.de/themen/landwirtschaft-umwelt/bauern-schwer-enttaeuscht-7244

Für die in den kommenden Wochen anstehenden Gespräche mit lokalen Abgeordneten werden den Ehrenamtlichen des Bayerischen Bauernverbandes bis Mitte dieser Woche entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Umweltminister Glauber hat am letzten Donnerstagabend vor den Kreisobmännern und Kreisbäuerinnen außerdem erklärt, dass die Bekanntgabe der Ergebnisse von Streuobst-Kartierungen aus den Jahren 2014 bis 2016 erst einmal ausgesetzt wird. Anlass sind die Informationsveranstaltungen, die vor Ostern im Landkreis Forchheim stattgefunden haben.