Pflanzenschutz
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Fortbildung Sachkundenachweis

Neue Termine

10.09.2024 | Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben.

Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der vierte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt, können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Beginnt Ihr erster Fortbildungszeitraum laut Sachkundenachweis an einem anderen Datum, startet Ihr jeweiliger 3-jähriger Fortbildungszeitraum zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: 17.02.2019 - 1. Fortbildungszeitraum 17.02.2019 bis 16.02.2022; 2. Fortbildungszeitraum: 17.02.2022 bis 16.02.2025 usw.

Der Bayerische Bauernverband, das Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe, der Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und der Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder bieten diese Fortbildungen gemeinsam an.

Termine für den Landkreis Rhön-Grabfeld

 

  • Donnerstag, 21.11.2024 // 18.00 - 22.00 Uhr
  • Mittwoch, 04.12.2024 // 18.00 - 22.00 Uhr
  • Donnerstag, 19.12.2024 // 18.00 - 22.00 Uhr

Weitere Online-Termine finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/termine

Themen

Folgende Themen erwarten Sie bei den neuen Fortbildungen:


Rechtsgrundlagen
Hintergründe – Kontrollen im Pflanzenschutz – Konkrete Vorgaben – Aktuelle Themen: Änderungen der Pflanzenschutzanwendungsverordnung

Anwenderschutz
Notwendigkeit von persönlichen Schutzmaßnahmen erkennen, Umgang mit Gefahrstoffen, TOP-Modell

Umgang mit Pflanzenschutzmittel
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den vorgegebenen rechtlichen Bestimmungen, wie z.B. Gebrauchsanweisung, Aufzeichnungspflicht und Entsorgung

Integrierter Pflanzenschutz
Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Aktuelle und regionale Beispiele:
Methoden des Integrierten Pflanzenschutzes in der Praxis einsetzen!

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem beiliegenden Anmeldeformular an. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs überbucht ist oder nicht stattfinden kann, erfolgt eine weitere Information. Eine Rechnungsstellung an eine vom Teilnehmer abweichende Adresse ist nicht möglich!

Teilnahmenachweis

Sie erhalten für die Teilnahme an der Fortbildung einen Nachweis, der im Anschluss per Post mit der Rechnung zugesandt wird. Wir müssen überprüfen, wer an der Veranstaltung teilnimmt. Daher bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Sachkundenachweis unbedingt zur Fortbildung mit.

Onlineschulungen: Um sicher zu stellen, dass jeder Teilnehmer zuverlässig die vollständige Veranstaltung am PC mitverfolgt, wird im Laufe der Fortbildung drei Mal die Anwesenheit überprüft. Eine Teilnahme-Bestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Teilnehmer auf alle drei Anwesenheits-Abfragen reagiert hat.

Kosten

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % dieses Betrages berechnen.

Onlineschulungen: Der Raum wird im Regelfall bereits 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn freigegeben, damit Sie Ihre Technik testen können. Für technische Probleme ist in der E-Mail eine Notfallnummer angegeben. Sollte es trotzdem weiterhin zu technischen Problemen kommen, möchten wir sie bitten, sich an den Organisator zu wenden, damit für Sie keine Kosten entstehen.

Weitere Infos erhalten Sie unter: https://www.bayerischerbauernverband.de/sachkundenachweis