Euro-Scheine liegen unter einem gelben Zapfhahn
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Informationen zum Agrardieselantrag

Information zum Agrardieselantrag

Meldungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

15.01.2019 | Die Meldungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sind für die im Kalenderjahr 2018 erhaltenen Steuerentlastungen bis zum 30. Juni 2019 zu erfüllen.
Ab 12. Januar gibt es hierzu jedoch eine Neuerung. Lesen Sie hier mehr darüber!

Ab sofort kann der Agrardieselantrag für das abgelaufene Kalenderjahr 2018 beantragt werden. Je verbrauchtem Liter Diesel werden auch heuer wieder 21,48 Cent rückerstattet.

Am bereits bekannten und bewährten Antragsverfahren hat sich nichts geändert. Sie können den Antrag sowohl in Papierform als auch online an das Hauptzollamt stellen. Bei der Online-Antragstellung soll die Bearbeitung jedoch spürbar schneller erfolgen, als bei der Papierform.

Wie bereits letztes Jahr gibt es auch heuer wieder die Möglichkeit den vereinfachten Antrag zu stellen, sofern

- Sie bereits letztes Jahr einen vereinfachten Antrag gestellt haben und dieser bewilligt wurde,

- sich im Jahr 2017 keine maßgeblichen Änderungen hinsichtlich Betriebsinhaber, Betriebsart, Personenkreis, Diesel-PKW, etc. ergeben haben,     

- es sich bei ihrem Unternehmen weder zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrags noch bei der Verwendung der Energieerzeugnisse um ein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinn von Art. 2 Nr. 18 AGVO gehandelt hat. Die Voraussetzungen für ein Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechen dabei denen unter 4.2 im vollständigen Antrag.

Zusatzerklärung 1462

Die Meldungen nach der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) sind für die im Kalenderjahr 2018 erhaltenen Steuerentlastungen bis zum 30. Juni 2019 zu melden. Seit 12. Januar 2019 kann diese Meldung jedoch nur noch als Online Meldung abgegeben werden. Die Papierversion ist nicht mehr möglich.

Sofern Sie eine noch wirksame Befreiung (früheres Formular 1463) haben, brauchen Sie jedoch nichts veranlassen.

Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=EC1878D29D644C7098A4

Online-Antrag

Wir haben Ihnen die Anträge und Formulare als Link zur Internetseite der Zollverwaltung bereitgestellt. Hier können Sie den Antrag online ausfüllen und auch online versenden. Achtung: Da die Zollverwaltung jedoch zwingend auch eine Unterschrift von Ihnen benötigt, muss nach dem Online-Versand der erzeugte komprimierte Antrag unterschrieben und auf dem Postweg an das Hauptzollamt nachgesendet werden.

Hier erhalten Sie die Anträge:

Ansprechpartnerin an der BBV-Geschäftsstelle

ist Frau Gabriele Bauer, 09771 6210-13

Montag: 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr