NEU: Frist für KULAP und VNP
verlängert auf den 28. Februar
Der Bayerische Bauernverband hatte sich Ende letzter Woche ans Ministerium gewandt, eine Verlängerung zu prüfen.
Wer z.B. mit Feldstücken bis zu 1 ha Größe wirtschaftet, der kann eine KULAP-Förderung für kleine Strukturen beantragen. Der bisherige Zuschlag bei der Ausgleichszulage geht nun im KULAP in die Förderung mit 20 % höherer Prämie von 60 €/ha für Feldstücke bis 0,5 Hektar auf und zudem werden auch Feldstücke bis 1,0 Hektar mit 30 €/ha honoriert. KULAP und VNP bieten insgesamt ein breites Spektrum an freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen für Betriebe, bei denen so etwas passt. Nach wie vor interessierten Betrieben ist zu empfehlen, sich abschließend einen Überblick zu verschaffen und rechtzeitig bis 28.2.2023 online den Antrag stellen.
Neben den Landwirtschaftsämtern bieten auch die BBV-Geschäftsstellen Informationen an. Zudem bieten die Fachberater/-innen der BBV-Geschäftsstellenverbunde die Dienstleistung an, für Betriebe die online-Antragstellung bei KULAP und VNP zu erledigen, wenn dazu rechtzeitig vor Antragsende ein Auftrag erteilt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link: https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/kulap-und-vnp-antragsfrist-nun-bis-282-praemie-fuer-kleine-strukturen-und