Schlepper mit Güllefass
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Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland

Verschiebung um zwei Wochen

06.10.2020 | Auf Antrag des BBV wurde für ganz Unterfranken die Sperrfrist für flüssige Wirtschaftsdünger auf Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Ansaat vor 15. Mai) um zwei Wochen verschoben.

Auf Antrag des Bayerischen Bauernverbandes wird die Sperrfrist für Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau um 2 Wochen auf 15.11.2020 bis einschließlich 14.02.2021 für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken verschoben.

Dadurch wird ermöglicht Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau nochmal zu nutzen und anschliessend Gülle auszubringen.

Mit der neuen Düngeverordnung vom Mai 2020 ist die Ausbringung allerdings auf 80 kg Gesamtstickstoff/ha auf Grünland ab 01.09. beschränkt.

Zu den betroffenen Düngemitteln gehören Jauche, Gülle, Gärsubstrat (fest und flüssig), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischem und mineralischem Dünger.

Was Sie bei der Herbstdüngung grundsätzlich beachten müssen, lesen Sie hier:

https://www.bayerischerbauernverband.de/kreisverband/bad-kissingen/herbstduengung-ausbringtechnik-rote-gebiete-zwischenfruchtanbau-was-gilt

Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist generell nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauert bis einschließlich 31. Januar. Die Hauptfrucht ist grundsätzlich die Frucht, die im Mehrfachantrag angegeben ist. Die Verschiebung der Sperrfrist auf Ackerland ist nicht möglich.

Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt. Das gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Böden auszubringen.