Biber
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Voller Saal im Gasthaus Höhensteiger

Biberdialog

Wenn der Biber zum Bauherrn wird und Landwirte die Rechnung zahlen

20.11.2024 | Diskussionsabend zum Thema Biber

Im Rahmen einer Kreisversammlung des BBV Rosenheim fand am 13.11.2024 in Westerndorf-St. Peter ein Diskussionsabend zum Thema Biber statt.

Kreisobmann Sepp Andres begrüßte im überfüllten Saal des Gasthofs Höhensteiger Experten, Vertreter von Behörden, Städten und Gemeinden, betroffene Landwirte und alle Interessierten.

Das Landratsamt Rosenheim hatte sich gern bereit erklärt, im Rahmen einer Veranstaltung des BBV über das Thema Biber und Bibermanagement im Landkreis Rosenheim zu informieren und die Thematik im Rahmen einer Diskussion zu vertiefen.

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v.l. n.r. Quirin Zallinger, LRA, Martina Eisgruber, LRA, Landrat Otto Lederer und Kornelia Walter, LRA

Landrat Lederer führte nach der Begrüßung aller Gäste ins Thema ein. Dabei ging er auf die verschiedenen Spannungsfelder ein, die da sein können zwischen: Tier-/Naturschutz und Geschädigten, politscher Ebene und Verwaltungsebene, Biberbeauftragen und betroffenen Landwirten. 

Frau Eisgruber gab im Rahmen einer Präsentation Einblick in die fachlichen Hintergründe. Dazu gehörten die Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, den Säulen des Bibermanagements, der Prävention, zur Beratung und dem Ausgleich von wirtschaftlichen Schäden.

Die Entnahme des Bibers nach § 45 Abs. 7 BNatschG, § 67 BNatschG oder nach § 2 der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (AAV) stellt dabei die Ultima Ratio dar. 

Juristische Urteile auch in anderen Regionen Europas zeigen, wie stark der Artenschutz lt. europäischem Gesetz ist und die Bewertung von Einzelregionen nicht zum Zug kommt. Somit sind auch bei großen Schäden im Raum Rosenheim weiterhin nur Einzelentnahmen möglich und nicht für eine besonders stark geschädigte Region Gruppenentnahmen.

In der anschließenden lebhaften Diskussion gingen die Experten vom LRA auf den Unmut der Landwirte ein und erläuterten die Problematik, dass aufgrund des hohen Schutzstatus des Bibers kaum eine befriedigende Lösung für Geschädigte möglich ist, jedoch für das LRA Handeln nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich ist.

Frau Walter wies mehrfach darauf hin, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen LRA, Biberbeauftragen und Geschädigten unumgänglich ist. Um überhaupt Erfolge erzielen zu können ist es notwendig, dass jeder noch so kleine Schaden dem LRA gemeldet wird, auch wenn der Aufwand von Seiten der Landwirte zum Teil in keinem Verhältnis zur Entschädigung steht. Jede Meldung eines noch so kleinen Schadens erhöht die Gesamtkosten beim Staat, so dass über diesen Weg das Bewusstsein zu dieser Problematik auf Regierungsebene steigt und sich politisch langfristig etwas bewegen kann.

Es kann festgestellt werden, dass auf Verwaltungsebene und bei den Landwirten die Interessenslagen gar nicht so weit auseinander liegen. 

Neben anderen Bereichen findet auch bei diesem Thema eine schleichende Enteignung von Grundeigentümern statt, da durch die angerichteten Schäden des Bibers Grundstücke stark an Wert verlieren oder sogar unverkäuflich werden.

Zurück bleiben die Betroffenen -zumeist Landwirte-, die trotz der Entschädigungszahlungen auf großen Teilen ihrer Kosten sitzen bleiben. Auch wenn das Material zum Schutz bezahlt wird, bleibt die Arbeit, sonstiger monetärer Aufwand und der notwendige Bürokratieaufwand hoch, so dass Landwirte abgeschreckt sind und oft ihre Schäden nicht melden.

Auch der Widerspruch zwischen Naturschutzmaßnahmen, die sich gegenseitig ausschließen, konnte nicht aufgelöst werden.

Trotz dieser Widrigkeiten wurde die Sitzung in guter Atmosphäre durch die Abschlussstatements von Landrat Lederer und Kreisobmann Andres beendet.