Bau einer Güllegruber nach AwSV
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Landtagsabgeordneter Walter Nussel und BBV-Bezirkspräsident Anton Kreitmair informieren sich vor Ort.

Güllegrubenbau

Neue Anlagenverordnung

07.11.2018 | Lösungsmöglichkeiten zur Umsetzung der neuen Anlagenverordnung

Am Montag, den 29.Oktober 2018 fand in Rosenheim ein sehr wichtiger Vor-Ort-Termin „Umsetzung der AwSV – TRwS 792“ statt. Anhand eines laufenden Güllegrubenbaus wurde die gemäß Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen geforderte Leckageerkennung, also die „Folienlösung“ gemäß TRwS (Technisches Regelwerk wassergefährdende Stoffe), und mögliche Alternativen in der Praxis sowie die weitere Vorgehensweise diskutiert.
Bei dem Termin in Niederaudorf waren der Landtagsabgeordnete Walter Nussel, Bezirkspräsident des BBV Anton Kreitmair, Vertreter der Bayerischen Staatministerien für Umwelt und Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Alois Kappelsberger mit dem Team der Firma Osterrieder sowie weitere Sachverständige und Experten anwesend. Bei sehr intensiven Gesprächen konnten viele Probleme beim derzeitigen Bau von Güllegruben erläutert und zum Teil gelöst werden. Wir erwarten baldige Besserung in Bezug auf die neuen Anforderungen der AwSV. Einig war man sich, dass die in der TRWS 792 beschriebene Folie keine sinnvolle Lösung für bayerische Betriebe ist um der neuen Anlagenverordnung gerecht zu werden. Der Kreisverband Rosenheim des Bayerischen Bauernverbandes bedankt sich hierbei auch bei den Familien Kloo und Pichler aus Niederaudorf, welche ihre Betriebe und Baustelle zur Veranschaulichung für den Besuch geöffnet haben.

 

© BBV Information zum Bau einer Güllegrube
Sehr interessiert nahm die Gruppe die Baumaßnahmen vor Ort in Augenschein.