Fortbildungszeiträume PSSK
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Sichern Sie sich Ihre Fortbildung Pflanzenschutz-Sachkundenachweis 2025

27.01.2025 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen. Es werden wieder Präsenz-Termine angeboten.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2014 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Die Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen!
Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Wir bieten viele Veranstaltungen online an. Die Termine entnehmen Sie bitte den beigefügten Anmeldeformularen. Ggf. werden weitere Termine angeboten - informieren Sie sich gerne an der Geschäftsstelle.

Wir benötigen in jedem Fall eine schriftliche Anmeldung auf dem beigefügten Formular von Ihnen.

Die Termine werden laufend ergänzt und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.