Online-Antrag beim Agrardiesel
Frist 30.09.
Die neue Online-Antragstellung bei der Agrardieselvergütung
In diesem Jahr kommt es zu größeren Änderungen bei der Online-Antragstellung für die Agrardieselvergütung. Denn diese ist jetzt nur noch über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal) möglich. Das bisherige Online-Verfahren wurde bereits abgeschaltet, kann aber noch zum Ausfüllen des Antrags am Bildschirm verwendet werden. Für einen Übergangszeitraum von drei Jahren kann der Antrag noch in Papierform gestellt werden und muss dann mit der Post an die Agrardieselstelle geschickt werden.
Wie muss ich für die Einrichtung der ONLINE-Antragstellung vorgehen?
Schritt 1: Erzeugung eines ELSTER-Zertifikats
Welches ELSTER-Zertifikat ist nötig?
Für die Antragstellung beim Zoll ist ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich.
Ein persönliches ELSTER-Zertifikat, das mit der steuerlichen Identifikationsnummer erstellt wurde, ist nicht ausreichend. Auch kann der Personalausweis für die Antragstellung nicht verwendet werden.
Was muss bei der Beantragung eines ELSTER-Organisationszertifikats beachtet werden?
Im ELSTER-Portal muss dazu ein Benutzerkonto erstellt werden.
Beim Unterpunkt „Personalisierung“ ist dann „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ anzukreuzen. Im weiteren Verlauf ist es erforderlich, dass beim Unterpunkt „Dateneingabe“ nach Angabe des Namens des Landwirts bzw. des Betriebs als „Steuernummer der Organisation“ unbedingt die Betriebssteuernummer des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs angegeben wird. Gemeint ist damit beispielsweise die Steuernummer, unter der (zumindest auch) die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Wie funktioniert die Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats beim Zoll?
Für die Einbindung des ELSTER-Organisationszertifikats wird der Nutzer vom BuG-Portal zu ELSTER weitergeleitet. Dort muss er sein ELSTER-Organisationszertifikat auswählen und die dafür vergebene PIN eingeben.
Danach gelangt er zum Unterpunkt „Bestätigung der Datenweitergabe“. Hier ist es wichtig, dass beim Tätigkeitsbereich „Land-und Forstwirte“ voreingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, sollte man sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und um eine entsprechende Eintragung bitten.
Führt die Beantragung eines eigenen ELSTER-Organisationszertifikats zu Problemen, wenn ansonsten ein Steuerberater die Steuererklärungen elektronisch übermittelt?
Auf Nachfrage bei der Finanzverwaltung wurde bestätigt, dass das eigene ELSTER-Organisationszertifikat keine Auswirkungen auf das Mandatsverhältnis mit dem Steuerberater hat.
Schritt 2: Anlegen eines Kontos im „Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG-Portal)“
Zwei Wege zur Registrierung im BuG-Portal
Für die Registrierung im BuG-Portal stehen grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung.
Sie können sich über einen Link der Agrardieselstelle oder alternativ auch auf „klassischem Weg“ im BuG-Portal registrieren. Der „klassische Weg“ ist auch die Methode, die wir Ihnen empfehlen.
Dazu ist auf der Startseite des Portals unter www.zoll-portal.de zunächst die Schaltfläche unter der Rubrik „Legen Sie jetzt Ihr Konto an“ zu verwenden. Der Zoll weist darauf hin, dass Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als Geschäftskunden angesehen werden und deshalb ein Geschäftskundenkonto einrichten müssen. Dazu ist bei der Registrierung zunächst die Option "Ein neues Geschäftskundenkonto" anzukreuzen. Bei der darauf folgenden Auswahl eines Zugangsmittels ist dann das ELSTER-Zertifikat auszuwählen.
Die Erfahrungen aus den letzten Monaten zeigen, dass gerade die Einbindung des ELSTER-Zertifikats häufig zu Schwierigkeiten geführt hatte. Mittlerweile scheint das System aber ganz gut zu funktionieren.
Zusammenfassung und Ausblick
Erste Rückmeldungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die sich erfolgreich durch die Registrierung und die Einbindung des ELSTER-Zertifikats „gekämpft“ hatten, zeigen, dass die eigentliche Antragstellung dann regelmäßig problemlos und komfortabel durchgeführt werden kann.
Aber was ist mit den Betrieben, die z.B. nicht die technischen Möglichkeiten haben, um das neue Online-Verfahren zu nutzen?
Für diese bleibt zunächst für den Übergangszeitraum die Möglichkeit der Antragstellung in Papierform. Künftig soll es außerdem die Möglichkeit einer Vertreterbestellung geben, so dass auch Dienstleister wie z.B. der Bauernverband die elektronischen Antragstellung vornehmen können.
Es ist zu erwarten, dass die Online-Antragstellung mithilfe eines Dienstleisters wie z.B. dem Bauernverband erst für die Antragstellung im kommenden Jahr relevant werden wird, während die Dienstleister beim aktuellen Antrag wohl meist auch auf die Papierform zurückgreifen müssen.
Ausführliche und weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich erhalten Sie auf den Internetseiten des Zolls und unter diesem Link.