Passierschein für Mitarbeiter/mitarbeitende Familienangehörige
Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Corona
In Bayern gelten seit 21.03.2020 0.00 Uhr erhebliche Ausgangsbeschränkungen. Damit haben Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu Hause zu bleiben außer es liegen triftige Gründe vor.
Ein solcher zwingender Grund liegt zum Beispiel vor, wenn man auf dem zu seiner beruflichen Tätigkeit ist. Damit sind auch die Wege gemeint, die Landwirtinnen, Landwirte oder deren Mitarbeiter zum Zwecke der Feldbestellung oder des Verkaufs von landwirtschaftlichen Produkten oder zum jeweiligen Arbeitsplatz in der Landwirtschaft zurücklegen müssen.
Zwar werden derzeit in Bayern von den Polizeibehörden keine Passierscheine verlangt, allerdings kann eine Bescheinigung hilfreich sein, damit die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter oder Familienangehörige bei einer Polizeikontrolle die Gründe glaubhaft machen können.