Geld
© BBV

Pflegegeld für 2018

Zusätzliches Geld für alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2

31.07.2018 | Das Bundesland Bayern gewährt ab September 2018 jedem Pflegebedürftigen ein zusätzliches Pflegegeld von 1000 € pro Jahr .

Das Pflegegeld kann jeder Pflegebedürftige beantragen, der: 

  • mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft ist

und

  • seinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.

Das Pflegegeld ist steuerfrei und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet, jedoch auf diverse andere Sozialleistungen (siehe FAQs).

Vorgehen:    

Antrag ausfüllen, Kopie des Personalausweises sowie des Bescheides über den Pflegegrad beilegen und an die in der Anlage des Antrags angegebene Stelle schicken.

Der Antrag kann schon jetzt gestellt werden.