Raumordnungsverfahren Brenner Nordzulauf - Frist bis 24. Juli 2020
Nehmen Sie Stellung zum Brenner Nordzulauf!
Alle sind betroffen
Betroffen sind nicht nur die Gemeinden, in denen ein Trassenverlauf möglich ist, sondern alle! Durch die lange Bauzeit (man spricht hier von Jahrzehnten) sind über Jahre viele Straßen, Wege und Brücken nicht mehr wie gewohnt passierbar und große Umwege in Kauf zu nehmen. Zudem sind die meisten Bauwerke oberirdisch geplant, wodurch nicht nur immense Bauflächen in Anspruch genommen werden (bis zu 350 ha) sondern der Bau auch Ausgleichsflächen von bis zu 1.000 ha im Landkreis zusätzlich generieren kann. Der Brennernordzulauf wird uns also alle in irgendeiner Weise betreffen.
Die Mitglieder des BBV-Kreisverbandes Rosenheim haben wir mit einem Anschreiben informiert.
In jeder direkt betroffenen Gemeinde wurde ein landwirtschaftlicher Gemeindeforenvertreter benannt, der als Ansprechpartner für alle Anliegen rund um den Trassenverlauf dient. Der Gemeindefornevertreter bündelt auch alle ihm gemeldeten landwirtschaftlichen Herausforderungen in der Gemeinde wie Flächenverbrauch, Zerschneidung von Grundstücken bzw. Landschaft, Abschneiden von Wirtschaftswegen/Straßen, Erschwernisse während der Bauzeit bei der Bewirtschaftung der Flächen ringsum, Zerschneidung von Drainagen, Probleme mit Baufahrzeugen/Bau in Moorgebieten, Zerschneidung von Jagdgebieten, geländespezifische Besonderheiten, bestehende Hof- und Wirtschaftsgebäude auf der Trasse und Alternativenprüfung bei mehr als einer Variante in einer Gemeinde.
Die Stellungnahme des Bauernverbandes wird daher, wie in einem Raumordnungsverfahren üblich, nicht einzelne Betriebe und deren Betroffenheit beschreiben, sondern, wie in den o.g. Punkten ersichtlich, die übergeordnete Raumverträglichkeit in der jeweiligen Gemeinde kritisch hinterfragen.
Wird voraussichtlich im Winter dieses Jahres dann ein Planfeststellungsverfahren für nur noch eine ausgewählte Trasse eröffnet, dann widmet sich die Stellungnahme des Bauernverbandes selbstverständlich auch den einzelbetrieblichen Betroffenheiten.
Nehmen Sie Stellung!
Um unsere Stellungnahme im jetzigen Raumordnungsverfahren zu unterstützen, bitten wir auch Sie um Ihre Mithilfe. Nehmen Sie die o.g. Kriterien und bewerten Sie sie für Ihr Umfeld. Schreiben Sie Ihr Anliegen kurz stichpunktartig oder in Textform auf und geben Sie es bis zum 05. Juli 2020 an Ihren zuständigen Ortsobmann oder landwirtschaftlichen Gemeindeforenvertreter weiter. Die Liste wurde Ihnen per Post zugestellt. Auch nach diesem Termin stehen wir Ihnen zur Verfügung. Die Frist für die Einreichung endet am
Freitag, den 24. Juli 2020!
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, zusätzlich noch selber Stellung zu beziehen und einen Einwand zu schreiben, dann gerne auch aus Ihrer persönlichen Sicht und Betroffenheit. Jedoch sollte auch auf die übergeordnete Raumverträglichkeit hingewiesen werden. Ein Muster ist beigefügt.
Wir empfehlen jedoch, wenn eine Trasse feststeht und es im Herbst ins Planfeststellungsverfahren geht, sich bei Betroffenheit möglichst gebündelt rechtsanwaltlich vertreten zu lassen. Den Kontakt erhalten Sie gerne bei uns. Im momentanen Raumordnungsverfahren ist das noch nicht notwendig, eine Kontaktaufnahme steht Ihnen selbstverständlich jetzt schon jederzeit frei.
Detaillierte Informationen
Die Planungsunterlagen zum aktuell wichtigen Raumordnungsverfahren liegen in jeder betroffenen Gemeinde aus, noch besser können Sie diese hier ansehen. Unter "Aktuelle Raumordnungsverfahren" und dann „Brenner-Nordzulauf für den Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen - Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/Österreich)“ sind die Unterlagen einzusehen.
Zum Einstieg ist die "Allgemeinverständliche Nichttechnische Zusammenfassung" empfehlenswert. Auf unserer Homepage finden Sie auch unser Positionspapier zum Brennernordzulauf
Wir unterstützen Sie!
Bitte beachten Sie, dass wir nur bis zum 24. Juli 2020 Zeit haben um Stellung zu nehmen.
Wir möchten noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass wir gegen dieses große Projekt in unserem Landkreis sind, da es massiv unsere landwirtschaftlichen Flächen verbraucht und unsere Heimat verändert. Wir beschäftigen uns mittlerweile seit fünf Jahren auf planerischer und politischer Ebene mit dem Projekt. Neben kleineren Teilerfolgen sind wir uns jedoch momentan bewusst, dass während des Raumordnungsverfahrens eine Diskussion über das "Ob" nicht sinnvoll ist. Die Planung ist veranlasst und wird staatlicherseits vollzogen, umso wichtiger ist, dass wir diese umfassend begleiten. Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens ist es nicht Sinn und Zweck zu beurteilen, sondern die Auswirkungen auf den vorhandenen Lebensraum zu sehen. Nach dem Raumordnungsverfahren werden wir uns wieder mit der Sinnhaftigkeit des Projektes beschäftigen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen jetzt bei der Ausarbeitung Ihrer Stellungnahme sich vorzustellen, dass die jeweilige Trasse/n in Ihrem Gemeindegebiet gebaut wird und was zu beachten ist, damit ihre Felder, Ihr Hof und Ihre Heimat mit einer möglichst geringen Belastung betroffen sind - was sicher nicht überall gegeben sein wird.
Wir möchten Ihnen die beste Unterstützung bieten, in dem Bewusstsein, dass wir als starker Verband und Gemeinschaft den direkt betroffenen Familien die größte Solidarität entgegebenbringen. Den stark betroffenen Familien sprechen wir Mut zu und geben die Zuversicht, dass wir gemeinsam etwas bewegen.
Dafür setzen sich der BBV-Kreisvorstand Rosenheim und die landwirtschaftlichen Gemeindeforenvertreter ein.