2018-07-02 Grünland
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Verschiebung des Walzverbotes

Walzverbot auf Grünland wird auf den 2. April 2020 verschoben!

09.03.2020 | Regierung von Oberbayern erlaubt aufgrund zu hoher Bodenfeuchte das Walzen von Grünlandflächen bis 01. April 2020 mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete

Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das Bayerische Naturschutzgesetz das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässelagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht.

Mit Erlass der Allgemeinverfügung darf in Oberbayern in diesem Jahr insbesondere aufgrund der andauernden hohen Bodenfeuchte Grünland mit Ausnahme der Wiesenbrütergebiete bis einschließlich 01. April 2020 gewalzt werden.

Dagegen bleibt in sämtlichen oberbayerischen Wiesenbrütergebieten das Walzen zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15. März verboten. Insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten.

Grundlage für diese Entscheidung sind aktuelle Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie fachliche Beurteilungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamts für Umwelt.

Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient der Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, der Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder zu nass, noch zu trocken sein und die Gräser sollten sich im Stadium des Wiederergrünens befinden.

Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung sind hier abrufbar. Die Wiesenbrütergebiete, welche von der Verschiebung ausgenommen sind, sind hier einsehrbar.