Verschiebung Kernsperrfrist
Bewilligung für Stadt und Landkreis Rosenheim
Die Allgemeinverfügungen über den Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen finden Sie hier für die Stadt Rosenheim und für den Landkreis Rosenheim.
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15. Mai 2018) wurde hinsichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern verschoben.
Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt.
Das gilt vor allem für das Verbot, Düngemittel auf
- überschwemmten
- wassergesättigten
- gefrorenen
- mit Schnee bedeckten Böden
auszubringen.