Bauernmilliarde: Aktuelle Probleme sind mit Geld allein nicht zu lösen
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Verteilung der "Bauernmilliarde"

Planung der Umsetzung

04.11.2020 | Die Regierungskoalition hatte am 28. Januar 2020 eine Milliarde Euro zusätzliche Bundesmittel über die Jahre 2021 bis 2024 für die Anpassung der Landwirtschaft an das neue Düngerecht vereinbart: Bundesmilliarde.

Davon sollen über das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ) gut 200 Mio. Euro pro Jahr von 2021 bis 2024 zur Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger eingesetzt werden. Von der Bundesmilliarde sind weitere 140 Millionen Euro zur Stärkung des GAK-Sonderrahmenplans Insektenschutz und der Rest zur Stärkung der Innovationsförderung und zur Unterstützung der Digitalisierung der Landwirtschaft vorgesehen.

Was gefördert werden soll, ist aus dem Auszug des Richtlinienentwurfs zu entnehmen. Demnach wird es für interessierte Landwirte und sonstige Fördernehmer (z.B. Lohnunternehmer zu schwächeren Konditionen) sowie für die Haus- bzw. Geschäftsbanken, die interessierte Landwirte für das erforderliche Darlehen als Grundlage der Förderung gegenüber der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) einbinden müssen, eine „Positivliste“ mit den einzelnen förderbaren Maschinen, Geräten und baulichen Anlagen geben. Die geplante Liste wird erst kurz vor Eröffnung der Antragstellung zu erwarten sein. Sie soll nicht abschließend sein, sodass in begründeten Fällen eine Berücksichtigung von speziellen Typen nach Klärung über das BMEL ermöglicht werden soll.

Die Antragstellung bei der LR ist für Landwirte online ab 1. Januar 2021 vorgesehen.

Eine Kurzinfo für die Mitglieder im Kreisverband Rosenheim ist im passwortgeschützten Bereich beigefügt.