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Das Verbot des Walzens gilt vom 15. März bis zum ersten Schnitt für Grünland (nicht: Ackerland). Nach der Verschiebung ist das Walzen von Grünland aktuell bis 1. April möglich, wobei aber für Wiesenbrütergebiete weiter der 15. März gilt.
Walzverbot - zum 1. April
Terminverschiebung auf den 1. April außer in Wiesenbrütergebieten
08.03.2021 | Volksbegehrens „Artenvielfalt“ - Walzverbot grundsätzlich ab dem 15. März ....
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