Walzen auf Grünland
© M.Mayer
Das Verbot des Walzens gilt vom 15. März bis zum ersten Schnitt für Grünland (nicht: Ackerland). Nach der Verschiebung ist das Walzen von Grünland aktuell bis 1. April möglich, wobei aber für Wiesenbrütergebiete weiter der 15. März gilt.

Walzverbot - zum 1. April

Terminverschiebung auf den 1. April außer in Wiesenbrütergebieten

08.03.2021 | Volksbegehrens „Artenvielfalt“ - Walzverbot grundsätzlich ab dem 15. März ....

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