Stoffstrombilanz Vortrag Dr. Auberger Treukontax
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Dr. Sebastian Auburger von der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH erläutert die Stoffstrombilanz.

Wer braucht eine Stoffstrombilanz?

Vortrag der BBV-Buchstelle in Rosenheim

29.11.2018 | Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen? - diese und weitere Fragen wurden geklärt.

Eine Herausforderung, der sich in der nächsten Zeit auch bei uns in der Region viele Landwirte stellen müssen ist die Erstellung einer Stoffstrombilanz. Um eine Hilfestellung geben zu können hat die BBV-Buchstelle in Rosenheim Ende November 2018 zu einem Vortrag von Herrn Dr. Sebastian Auburger von der Treukontax Steuerberatungsgesellschaft mbH in München eingeladen. Steuerberater Josef Soyer begrüßte Mandanten und Interessierte im Gasthof Höhensteiger in Westerndorf St. Peter.

Der Referent ging ausführlich auf die Frage ein, welche Betriebe überhaupt eine Stoffstrombilanz zu erstellen haben und ab wann dies zu erfolgen hat. Er führte sowohl grundsätzlich aus, was eine Stoffstrombilanz ist, wie auch die praktische Umsetzung der Stoffstrombilanzverordnung. Dr. Auburger stellte dazu heraus, mit welchen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Stoffstrombilanzverordnung gerechnet werden muss. Der Experte erläuterte die konkrete Umsetzung und beantwortete Zweifelsfragen.
Allein der volle Saal ließ erkennen, wie groß das Interesse an diesem Thema ist und wie wichtig diese Informationen waren.

Für Fragen zur Stoffstrombilanz stehen Ihnen unsere Fachleute von der BBV-Buchstelle und vom BBV-Beratungsdienst in Rosenheim unter Telefon 08031 8091820 gerne zur Verfügung.
Für Beratungen rund um Nährstoffvergleich und Düngeplanung kontaktieren Sie bitte die BBV-Geschäftsstelle Rosenheim unter Telefon 08031 8091810.

 

© BBV Voller Saal bei Vortrag über die Stoffstrombilanz
Es bestand Informationsbedarf für die Zuhörer an dem Vortrag über die Stoffstrombilanz.

Entscheidungshilfe: Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?