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Winter 2024/2025: Kernsperrfristen

Verschiebung im Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim

16.10.2024 | Sperrfristverschiebung vom 29. November 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025 für Stadt und Landkreis Rosenheim

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024 wie folgt verschoben:

für Stadt und Landkreis Rosenheim

  • auf Flächen, die durch § 1 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als mit Nitrat belastetet ausgewiesen sind:
    • vom 29. November 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025