Wolf im Nachbarlandkreis Traunstein
Was tun bei einer Sichtung oder einem Nutztierriss?
Was ist zu tun bei Hinweisen auf den Wolf?
Hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz wichtige Hinweise und auch ein Formblatt zur Meldung.
Laden Sie sich dieses Formblatt herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Bildern oder Videos (sofern vorhanden) per Mail. Bitte senden Sie es in Kopie an Ihre BBV-Geschäftsstelle.
Schnell handeln!! bei Verdacht auf Nutztierriss durch den Wolf
Im Schadensfall bei toten und verletzten Nutztieren, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, ist es vor allem wichtig sehr schnell zu handeln, um evtl. einen Wolf als Verursacher noch nachweisen zu können. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache.
Diese Meldung sollte telefonisch erfolgen:
Tel.: 09281/1800 4640 (Montag bis Freitag 8:00 - 17.00 Uhr, Wochenende von 9:00 bis 18:00 Uhr)
Bildmaterial dazu senden Sie ebenfalls an die Fachstelle.
Außerhalb der angegebenen Zeiten sollte ein solcher Schaden an die örtliche Polizeidienststelle gemeldet werden.
Herdenschutzförderung - neue Förderkulisse mit Gemeinden aus dem südl. Landkreis RO
Im Alpenbereich ist es zudem sinnvoll, sich mit dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern (AVO) in Verbindung zu setzen. In einer bestimmten Förderkulisse, zu der die Rosenheimer Gemeinden Frasdorf, Aschau i. Ch. und Samerberg neu dazu gekommen sind, wird der Herdenschutz durch Zäune und Herdenschutzhunde gefördert.
Hintergrund ist, dass in diesem Bereich mehrere Nutztierrisse stattfanden, die Betroffenen gemeldet haben und so die Förderkulisse erweitert werden konnte. Dies zeigt, wie wichtig eine rasche Meldung von Sichtungen und Nutztierrissen ist, auch an den BBV oder den AVO, zur politischen Arbeit.